Kann ich Sessions nachholen wenn ich fehle?
Wenn du eine Live-Session in der Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager verpasst, bekommst du bei den meisten Anbietern Zugang zur Aufzeichnung der Session sowie zu den Unterlagen. Einzelne Fehltage sind kein Drama. Häufige Fehlzeiten gefährden aber die Förderung, weil die Agentur für Arbeit bei Bildungsgutschein-Kursen regelmäßige Anwesenheit erwartet.
In meinen Kursen sehe ich regelmäßig, wie Teilnehmer mit Arztterminen, kranken Kindern oder spontanen Notfällen umgehen. Der Tenor: ruhig bleiben, Dozenten informieren, nacharbeiten. Dieser Artikel erklärt, wie es konkret läuft.
Aufzeichnung der Live-Sessions
Bei den meisten seriösen Anbietern werden die Sessions zumindest teilweise aufgezeichnet. Der Theorie-Input und die Demonstrationen stehen oft in der Lernplattform bereit. Breakout-Room-Phasen werden dagegen fast nie aufgezeichnet, weil dort mehrere Gruppen parallel arbeiten und die Aufnahme rechtlich aufwendig wäre.
| Phase | Aufzeichnung üblich? |
|---|---|
| Theorie-Input des Dozenten | Ja |
| Demos und Screensharing | Ja |
| Breakout-Rooms | Nein |
| Plenumsphasen mit Gruppenvorstellungen | selten |
| Fragen im Chat | Chat-Log oft verfügbar |
Das heißt: Wer einen Tag verpasst, kann das Kernwissen nachholen. Das gemeinsame Üben mit anderen Teilnehmern ist aber nicht direkt rekonstruierbar.
Halber Tag Fehlzeit
Einen halben Tag verpassen ist unproblematisch. Der Dozent nimmt das zur Kenntnis, die Aufzeichnung ist meistens am selben Abend oder am nächsten Morgen verfügbar, du schaust sie an, machst die Hausaufgabe nach. Innerhalb eines Tages bist du wieder auf Stand.
Melde dich kurz vor dem Ausfall ab. Eine Zeile per E-Mail oder im Chat reicht (“Ich muss heute nach der Mittagspause zum Arzt, fehle Block 3 und 4”). Das ist Höflichkeit gegenüber dem Dozenten und der Gruppe, die sonst am Nachmittag vergeblich auf dich wartet.
Ein ganzer Tag Fehlzeit
Ein ganzer Tag ist machbar, aber du musst aktiv nacharbeiten. Typische Schritte:
- Dozent informieren (kurze E-Mail am Morgen)
- Aufzeichnung ansehen, sobald verfügbar
- Aufgaben und Hausaufgaben des Tages nachholen
- Fragen im Kursforum stellen oder mit einem Teilnehmer abklären
- Am Folgetag kurz mit dem Dozenten sprechen, um sicherzustellen, dass du auf dem Stand bist
In meinen Kursen stelle ich fest, dass Teilnehmer, die einen Tag verpassen, oft zwei Stunden zum Nacharbeiten brauchen. Nicht dramatisch, aber planungsrelevant.
Mehrere Fehltage am Stück
Mehrere aufeinanderfolgende Fehltage werden zum Problem. Drei Gründe:
- Inhaltlich: Drei Tage verpasst heißt ein komplettes Mini-Modul verpasst. Das nachzuholen ist mehr als nur Aufzeichnungen ansehen.
- Praktisch: Gruppenarbeiten, auf denen die Folgetage aufbauen, hast du nicht mitgemacht. Die Gruppe ist woanders, du hängst hinterher.
- Formal: Bei Bildungsgutschein-Kursen registriert der Anbieter deine Fehltage und meldet sie an den Kostenträger. Bei mehreren Tagen gibt es eine Rücksprache mit dem Dozenten und eventuell mit dem Sachbearbeiter.
Wer mehrere Tage weiß, dass er fehlen wird, sollte das vorher mit dem Anbieter klären. Oft ist eine individuelle Lösung möglich, manchmal muss der Termin geprüft oder die Weiterbildung verschoben werden. Wer das ignoriert und einfach wegbleibt, riskiert die Förderung viel schneller, als die meisten denken. Der Sachbearbeiter reagiert nicht auf den dritten Fehltag, aber er reagiert, wenn die Summe der Fehlzeiten plötzlich bei acht oder zehn Tagen ist und keiner vorher Bescheid gesagt hat.
Was als Fehlzeit zählt
Fehlzeit ist jede Zeit, in der du nicht im Live-Unterricht oder in der Breakout-Room-Gruppe bist, obwohl du eingetragen bist. Dazu gehören:
- Krankheit (mit oder ohne Attest)
- Private Termine (Arzt, Behörde, familiäre Notfälle)
- Technische Ausfälle (Internet weg, Laptop tot)
- Unentschuldigtes Fehlen
Nicht als Fehlzeit zählen:
- Eigenarbeit außerhalb der Live-Zeiten
- Wochenenden und Feiertage
- Genehmigte Pausen
- Wenn du anwesend bist, aber keine Kamera hast (der Dozent darf dich zählen, du warst ja da)
Wie viele Fehltage erlaubt die Förderung?
Eine genaue Zahl steht nicht in der AZAV oder im SGB III. In der Praxis gilt die Regel: Bis zu zehn Prozent Fehlzeit werden meistens akzeptiert, bei längerer Krankheit mit Attest sind auch mehr drin. Darüber hinaus greifen die Mitwirkungspflichten im SGB III, und die Förderung kann geprüft werden.
Bei vier Monaten Vollzeit sind zehn Prozent rund acht Kurstage. Das ist ein großzügiger Spielraum, wenn du krank wirst oder einen familiären Notfall hast. Wer das ausreizt, sollte sich mit dem Anbieter abstimmen.
Meldung an die Agentur für Arbeit
Die Meldung an den Kostenträger übernimmt der Anbieter. Du meldest eine Krankheit meistens direkt dem Anbieter, der die Weitermeldung erledigt. Bei längerer Krankheit brauchst du ein ärztliches Attest, das du an den Anbieter schickst. Alles Weitere läuft über interne Kanäle zwischen Anbieter und Agentur.
Das entlastet dich. Du musst nicht selbst mit der Agentur korrespondieren, sondern nur einmal mit dem Anbieter reden. Die Formalitäten übernimmt der Anbieter.
Kurzfristige technische Ausfälle
Wenn dein Internet oder Laptop mitten in einer Session ausfällt, ist das keine Fehlzeit im formalen Sinn. Der Dozent markiert dich als anwesend, die Session läuft weiter, und du kannst im Chat oder per E-Mail Bescheid geben, dass du technisch rausgeflogen bist.
Wenn du nicht zurückkommst, ist Verbindungsaufnahme mindestens per E-Mail oder WhatsApp Pflicht, damit der Dozent weiß, dass es ein technisches Problem war und kein Abhauen.
Mehr zum Setup findest du im Artikel zum technischen Setup. Zur Frage, was bei Krankheit passiert, gibt es einen eigenen Artikel. Der Wochenplan zeigt, welche Tage besonders wichtig sind. Und die Pillar Weiterbildung im Detail bietet den Überblick. Wer sich auch für Urlaub während der Weiterbildung interessiert, findet das dort.
Zur rechtlichen Basis der Anwesenheitspflicht bei geförderten Weiterbildungen siehe die Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein. Die gesetzliche Grundlage steht in § 81 SGB III auf gesetze-im-internet.de.
FAQ zu Fehlzeit und Nacharbeit
Bekomme ich eine Mahnung, wenn ich fehle?
Nein, aber der Anbieter dokumentiert Fehlzeiten und setzt sich bei häufigerem Fehlen mit dir in Verbindung. Das ist kein Strafverfahren, sondern Fürsorge und formale Pflicht.
Kann ich eine Session später nachholen?
In der Regel ja, zumindest den Theorie-Input. Die Gruppenarbeit lässt sich nur rekonstruieren, wenn ein Mitteilnehmer dir erzählt, was besprochen wurde.
Darf ich nachträglich in die Aufzeichnung gucken, auch wenn ich da war?
Ja, das ist sogar sinnvoll. Viele Teilnehmer schauen sich schwierige Passagen ein zweites Mal an. Die Aufzeichnungen stehen allen im Kurs zur Verfügung.
Was, wenn ich dauerhaft krank werde?
Bei längerer Krankheit (mehrere Wochen) wird die Weiterbildung individuell geprüft. Optionen sind Unterbrechung, Verschiebung in einen späteren Kurs oder in Extremfällen Abbruch mit erneuter Bewerbung. Das klärt der Anbieter mit dir und der Agentur.
Muss ich Fehlzeit nachweisen?
Bei ein oder zwei Tagen meistens nicht. Bei längerer Krankheit ja, dann braucht der Anbieter ein ärztliches Attest.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über zehn Jahren an der Schnittstelle von Bildung und Digitalisierung. Mehr zum Autor auf der Autoren-Seite.
Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger. Kontakt und Terminbuchung über skill-sprinters.de/termin.
Vor der Buchung: die richtigen Fragen stellen
Kläre vor Kursbeginn, ob Sessions aufgezeichnet werden, wie Fehlzeiten dokumentiert werden und welche Regeln der Anbieter bei Krankheit hat. Unser kostenloses PDF „27 Fragen, die du jedem Anbieter stellen solltest” hilft dir dabei.
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