Urlaub während der Weiterbildung: erlaubt oder nicht?
Urlaub während einer geförderten Weiterbildung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Weiterbildung ist ein Vollzeit-Programm von vier Monaten mit Anwesenheitspflicht von Montag bis Freitag. Einzelne freie Tage für besondere Anlässe sind im Einzelfall möglich, normaler Erholungsurlaub ist es nicht. Wer während des Kurses eine Auszeit braucht, sollte vor Kursbeginn einen anderen Starttermin prüfen.
In meinen Beratungsgesprächen ist das oft eine Enttäuschung, aber es ist fair zu sagen, dass es so ist. Dieser Artikel erklärt die Regeln und zeigt Alternativen.
Warum Urlaub nicht vorgesehen ist
Die Weiterbildung dauert vier Monate in Vollzeit. Das entspricht dem Rhythmus einer regulären Schule oder einer verkürzten Ausbildungsphase. In dieser Zeit ist jede Woche durchgeplant, Module bauen aufeinander auf, Gruppenarbeiten und Portfolio-Stücke haben feste Abgabetermine.
Urlaub in der Mitte des Kurses würde zwei Probleme machen:
- Inhaltlich: Du verpasst eine ganze Kurswoche, in der Themen besprochen werden, die für die Folgewochen Voraussetzung sind.
- Formal: Bei Bildungsgutschein-Kursen erwartet die Agentur für Arbeit regelmäßige Anwesenheit. Urlaub ist kein anerkannter Grund für Fehlzeit, anders als Krankheit.
Für dich persönlich ist es oft schwerer, nach einer Woche Pause wieder einzusteigen, als durchzuziehen. Der Wiedereinstieg kostet Tage, die du dann zusätzlich verlierst.
Ausnahmen für einzelne freie Tage
Ja, für besondere Anlässe. Typische Beispiele:
- Hochzeit eines engen Familienmitglieds
- Beerdigung
- Wichtige Behörden-Termine, die nicht verschoben werden können
- Ärztliche Untersuchungen, die nur werktags möglich sind
- Schulfeste oder Einschulungstermine eigener Kinder
In diesen Fällen sprichst du vorher mit dem Dozenten oder dem Kursbüro, meldest den geplanten Ausfall und holst die verpassten Inhalte nach. Das ist kein Urlaub im klassischen Sinn, sondern entschuldigte Abwesenheit aus zwingendem Grund.
Feiertage und Ferienzeiten
Gesetzliche Feiertage sind frei. An einem Feiertag findet kein Unterricht statt, du musst nichts nachholen, und die fehlende UE-Zeit wird meistens über den Kursplan kompensiert (längere Kurse, Puffertage am Ende, oder die Module sind so zugeschnitten, dass Feiertage eingepreist sind).
Typische Feiertage in den vier Kursmonaten:
| Kursstart | Feiertage in Kursdauer |
|---|---|
| Januar bis April | Ostern, je nach Bundesland weitere |
| April bis Juli | Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten |
| Juli bis Oktober | Tag der Deutschen Einheit, je nach Bundesland weitere |
| Oktober bis Januar | Weihnachten, Neujahr |
Wichtig: In einer Weiterbildung mit festem Starttermin sind Kursunterbrechungen an langen Feiertagen (Weihnachten bis Neujahr) oft vorgesehen. Das ist keine Fehlzeit, sondern Ferien. Frag im Beratungsgespräch, welche Feiertags- und Ferienregelung gilt.
Starttermin nach dem Urlaub wählen
Das ist meistens der sinnvollste Weg. Die meisten Anbieter haben mehrere Kursstart-Termine pro Jahr (oft alle zwei bis drei Monate einen neuen Kurs). Wer im Juli einen längeren Urlaub plant, kann einen Kursstart im September wählen. Wer im Dezember Ski fahren will, startet entweder im Januar nach der Skizeit oder im September vor der Skizeit.
Diese Planung macht das Leben einfacher. Vier Monate Vollzeit-Weiterbildung sind ein großes Projekt, und du solltest sie in einer Zeit absolvieren, in der dein Umfeld mitzieht.
Haltung der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit akzeptiert für Menschen mit Bildungsgutschein keinen Urlaub während der Kurszeit. Das klingt streng, hat aber einen Grund: Der Bildungsgutschein finanziert eine Weiterbildung, die dich beruflich qualifizieren soll. Urlaub passt systemisch nicht dazu.
In Ausnahmen (schwerwiegende private Gründe, dokumentierte Notfälle) kann der Sachbearbeiter zustimmen, aber das ist ein Einzelfall und braucht Rücksprache. Wer einfach so in den Urlaub fährt, riskiert, dass die Förderung eingestellt wird.
Wochenenden und Abendzeit
Wochenenden und Abendzeit sind frei. Du kannst ein verlängertes Wochenende wegfahren, einen Ausflug machen, Familie besuchen. Das fällt nicht unter Urlaub im formalen Sinn, weil du innerhalb der Kurstage präsent bist.
Wer während des Kurses mental eine Auszeit braucht, plant ein Wochenende mit Kurz-Trip. Freitagnachmittag los, Sonntagabend zurück, Montagmorgen wieder voll da. Das reicht oft, um den Kopf durchzulüften, ohne Kurszeit zu verlieren.
Wenn du unbedingt Urlaub brauchst
Drei Optionen:
- Kursstart verschieben: Wenn du noch nicht angemeldet bist, wähle einen Starttermin, der nach deinem Urlaub liegt.
- Weiterbildung unterbrechen: Bei längerer Abwesenheit (mehrere Wochen) und dringendem Grund kannst du den Kurs pausieren und in einen späteren Kurs einsteigen. Das ist organisatorisch aufwendig und braucht Absprache mit Anbieter und Agentur.
- Einzelne Tage nacharbeiten: Für ein bis drei Tage (zum Beispiel verlängertes Wochenende) reicht meistens die Absprache mit dem Dozenten und anschließende Nacharbeit über Aufzeichnungen.
In meinen Kursen war die erste Option mit Abstand am häufigsten sinnvoll. Wer sich den Kursbeginn passend legt, vermeidet alle weiteren Diskussionen.
Mehr zum Thema Fehlzeiten findest du im eigenen Artikel. Was bei Krankheit passiert, steht ebenfalls separat. Die Pillar Weiterbildung im Detail gibt den Gesamtüberblick. Der Wochenplan eines typischen Tages zeigt, wie eng eine Kurswoche getaktet ist. Wer Kinder hat, findet den Artikel zur Weiterbildung mit Kind nützlich.
Zur rechtlichen Basis der Mitwirkungspflichten und Anwesenheitsregelung siehe die Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein. Den Gesetzestext von § 81 SGB III findest du auf gesetze-im-internet.de.
FAQ zu Urlaub
Kann ich einen einzelnen Freitag nehmen, um verlängertes Wochenende zu haben?
Einmalig und mit Absprache ja, wenn der Grund plausibel ist (Familienfest, wichtiger Termin). Als Regel-Urlaub nein.
Was passiert, wenn ich ohne Absprache in Urlaub fahre?
Die Fehlzeit wird als unentschuldigt vermerkt. Bei häufigem Fehlen gefährdet das die Förderung, bei einmaligem Ausfall wird es angemahnt.
Gibt es Semesterferien in einer Weiterbildung?
Nein, der klassische Ferien-Rhythmus ist nicht vorgesehen. Manche Anbieter haben aber eine Pause zwischen Weihnachten und Neujahr, die wie eine Mini-Ferien wirkt.
Ist Urlaub in einem berufsbegleitenden Kurs einfacher?
Ja. In einem berufsbegleitenden Format (Abends, Wochenende) kannst du eher in Urlaub, weil du weiterhin deinen Job hast. Die Weiterbildungs-Sessions sind dann zwar trotzdem Pflicht, aber der Rhythmus ist lockerer.
Kann ich Urlaub später nachholen?
Nein, Urlaub ist keine Arbeitszeit und kann daher nicht nachgeholt werden. Fehlzeit wegen Urlaub wird als Fehlzeit verbucht.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über zehn Jahren an der Schnittstelle von Bildung und Digitalisierung. Mehr zum Autor auf der Autoren-Seite.
Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger. Kontakt und Terminbuchung über skill-sprinters.de/termin.
Vor der Buchung: die richtigen Fragen stellen
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