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Weiterbildung Digitalisierungsmanager

Was passiert wenn ich krank werde während der Weiterbildung?

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Geschlossenes Notizbuch neben einer Tasse Tee und Zitronen auf einem Holztisch

Wenn du während einer Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager krank wirst, meldest du dich direkt beim Anbieter. Kurze Krankheiten bis drei Tage sind unkompliziert und verlangen meistens kein Attest. Längere Krankheiten brauchen ein ärztliches Attest, das du an den Anbieter schickst. Bei Bildungsgutschein-Kursen läuft die Förderung in der Regel weiter, solange du nach der Genesung den Kurs fortsetzt.

In meinen Beratungsgesprächen ist Krankheit einer der häufigsten Sorge-Punkte. „Was, wenn ich krank werde?” ist eine faire Frage. Die Antwort ist deutlich beruhigender, als viele denken. Dieser Artikel erklärt, wie es konkret abläuft.

Krankmeldung am Tag der Erkrankung

Normalerweise per kurzer E-Mail oder Chat-Nachricht an den Dozenten oder an das Kursbüro. Eine typische Meldung sieht so aus: „Hallo, ich bin heute erkältet und kann nicht am Unterricht teilnehmen. Ich melde mich morgen wieder. Danke für die Aufzeichnung.” Mehr braucht es nicht. Keine Rechtfertigung, keine Details zur Diagnose.

Der Anbieter registriert die Abwesenheit und stellt dir die Aufzeichnung und Unterlagen zur Verfügung, sobald sie verfügbar sind. Die Kollegen werden informiert, damit die Gruppe Bescheid weiß.

Ab wann ein Attest nötig ist

Die Regeln unterscheiden sich leicht zwischen Anbietern, aber als Faustregel gilt:

DauerAttest nötig?
1 bis 3 Tagemeistens nein
4 bis 6 Tageoft ja
ab 7 Tagenfast immer ja

Bei Bildungsgutschein-Kursen ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, Fehlzeiten zu dokumentieren und ab einer gewissen Dauer Nachweise an die Agentur für Arbeit zu melden. Das geht nicht anders. Das Attest schützt dich also, nicht nur den Anbieter.

Das Attest schickst du per Post, per E-Mail (als Scan) oder du bringst es persönlich mit, sobald du wieder gesund bist. Viele Anbieter akzeptieren auch eine digitale eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), wenn dein Arzt das ausstellt.

Förderung während der Krankschreibung

Bei Bildungsgutschein-Kursen läuft die Förderung in der Regel weiter, solange du den Kurs nach der Genesung fortsetzt. Du bekommst also dein Arbeitslosengeld oder ALG II weiter, und der Anbieter bekommt das Geld für die Kursplätze ebenfalls weiter (solange die Rückkehr geplant ist).

Bei längerer Krankheit greift eine Sonderregelung. Nach etwa sechs Wochen Krankheit kann es zu einer formalen Prüfung kommen, ob die Weiterbildung unterbrochen werden muss. Das ist eher selten, aber wichtig zu wissen.

Weiterbildung unterbrechen

Bei längerer Krankheit über mehrere Wochen oder Monate kannst du den Kurs unterbrechen und später fortsetzen. Die Optionen im Detail:

  • Kurze Unterbrechung (zwei bis drei Wochen): Meistens machbar, du schließt dich beim Wiedereinstieg einfach wieder an den Kurs an und holst die verpassten Inhalte mit Hilfe des Dozenten nach.
  • Längere Unterbrechung (ein Monat und mehr): Der Anbieter prüft, ob du in einen späteren Kursstart einsteigen kannst. Dein Bildungsgutschein wird dafür meistens neu geprüft.
  • Abbruch und Wiederbewerbung: Nur in seltenen Fällen, wenn eine Rückkehr zeitlich nicht möglich ist. Das bedeutet oft, dass du dich für einen neuen Bildungsgutschein bewerben musst.

In meinen Kursen hatte ich selten Fälle mit längerer Unterbrechung. Wenn sie vorkommen, sind sie lösbar, aber sie bedeuten zusätzliche Bürokratie.

Sessions nachholen

Ja, zumindest den Theorie-Input. Die Aufzeichnung steht dir zur Verfügung, und du solltest dich am Tag nach deiner Rückkehr mit dem Dozenten kurz abstimmen, welche Hausaufgaben oder Projekte du nachholen musst.

Wer drei Tage fehlt, braucht oft einen halben Tag zum Nacharbeiten. Wer eine Woche fehlt, braucht ein ganzes Wochenende. Wer länger als zwei Wochen fehlt, muss mit dem Dozenten besprechen, wie das Aufholen praktisch läuft.

Krankheit und die Fehlzeit-Statistik

Krankheit wird meistens als „entschuldigte Fehlzeit” markiert und läuft getrennt von unentschuldigten Fehltagen. Die Gesamt-Fehlzeit wird aber in der Statistik geführt. Ab einem gewissen Prozentsatz (oft zehn bis 15 Prozent Gesamtfehlzeit) wird die Weiterbildung formal geprüft.

Ein Beispiel: Bei 80 Kurstagen sind zehn Prozent acht Tage. Wer vier Tage Krankheit hat und zwei Tage Arzttermine und einen persönlichen Notfall, liegt bei sieben Tagen. Das ist okay. Wer zusätzlich zehn Tage ausfällt, liegt über der Schwelle und muss mit dem Anbieter sprechen.

Krankheit vorbeugen im Kursalltag

Ein paar Praxis-Punkte aus meinen Kursen:

  • Schlafen. Vollzeit-Lernen ermüdet anders als Routinearbeit. Acht Stunden Schlaf sind Minimum, wer weniger schläft, wird anfälliger.
  • Bewegung. Wer acht Stunden sitzt, muss sich bewegen. Eine Stunde Bewegung am Tag (Spazieren, Fahrrad, Joggen) reduziert Rückenschmerzen und stärkt das Immunsystem.
  • Ergonomisches Setup. Stuhl, Bildschirmhöhe, Licht. Wer falsch sitzt, bekommt nach vier Wochen Nackenprobleme.
  • Mittagspause als echte Pause. Nicht weiterarbeiten, nicht aufs Handy schauen. Zehn Minuten Fenster auf, frische Luft, kurze Bewegung.
  • Social Contact. Familie, Freunde, Gespräche außerhalb des Kurses. Wer vier Monate nur im Home-Office lebt, fühlt sich schnell isoliert.

Das klingt banal, aber viele unterschätzen es. In meinen Kursen sehe ich den Unterschied zwischen Teilnehmern, die sich um Schlaf und Bewegung kümmern, und solchen, die es nicht tun. Die ersten kommen durch, die zweiten hängen nach Modul 5 durch.

Mehr zum Umgang mit Fehlzeiten allgemein findest du im separaten Artikel. Die Pillar Weiterbildung im Detail gibt den Gesamtüberblick. Zur Frage nach Urlaub während der Weiterbildung gibt es einen eigenen Artikel. Und der Wochenplan zeigt, wie ein normaler Kurstag abläuft. Wer die Situation mit Kindern einschätzen will, findet das dort.

Zur rechtlichen Basis von Mitwirkungspflichten bei geförderten Weiterbildungen siehe die Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein. Die Paragrafen stehen in SGB III auf gesetze-im-internet.de.

FAQ zu Krankheit

Werde ich abgemeldet, wenn ich krank werde?

Nein. Krankheit ist normal und vorgesehen. Nur in extremen Fällen (sehr lange Krankheit ohne Aussicht auf Rückkehr) wird über Abbruch gesprochen.

Muss ich das Attest sofort einreichen?

So bald wie möglich, aber nicht am ersten Krankheitstag. Innerhalb einer Woche ist die Regel. Wer länger krank ist, reicht das Attest nach Rücksprache mit dem Anbieter ein.

Läuft mein Arbeitslosengeld während der Krankheit weiter?

Ja, solange du im Kurs eingetragen bleibst. Bei längerer Krankheit greifen andere Regelungen (Krankengeld), die mit dem Sachbearbeiter geklärt werden.

Darf ich mit leichter Erkältung am Kurs teilnehmen?

Ja, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Online ist das auch kein Ansteckungsrisiko für die Gruppe. Wer aber Kopfschmerzen und Fieber hat, sollte zu Hause bleiben und sich auskurieren.

Was, wenn ich wegen Corona isolieren muss?

Ähnlich wie bei anderer Krankheit. Melde dich beim Anbieter, hole die Sessions über Aufzeichnungen nach, reiche bei Bedarf ein Attest ein. Bei einem rein Online-Kurs ist Corona-Isolation kein Hindernis für die Teilnahme, wenn du dich gesund fühlst.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über zehn Jahren an der Schnittstelle von Bildung und Digitalisierung. Mehr zum Autor auf der Autoren-Seite.

Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger. Kontakt und Terminbuchung über skill-sprinters.de/termin.

Vor der Buchung: die richtigen Fragen stellen

Frag bei jedem Anbieter, wie Krankheit und Fehlzeit geregelt sind, ob Aufzeichnungen zur Verfügung stehen und wie das Nachholverfahren abläuft. Unser kostenloses PDF „27 Fragen, die du jedem Anbieter stellen solltest” hilft dir dabei.

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